Achtung Homepagebetreiber – Vermeiden Sie teure Abmahnungen!
Dass jede gewerblich genutzte Homepage ein Impressum aufweisen muss ist allgemein bekannt. Weniger bekannt ist, dass neuerdings auch Facebook-, Twitter, Google+, YouTube-, Xing- und Linkedin-Unternehmensprofile über ein gültiges Impressum verfügen müssen oder zumindest deutlich erkenntlich auf das Impressum der Homepage verweisen müssen.
Zahlreiche Abmahnungen im August 2012 sorgten für viel Frustration bei den jeweiligen Profilinhabern. Am 31. Januar 2013 bestätigte das Landgericht Regensburg, dass Massenabmahnungen wegen eines unzureichenden Impressums zulässig sind (siehe Heise-Artikel), deshalb sind weitere Abmahnwellen zu erwarten.
Noch weniger bekannt ist dass jede Homepage zusätzlich zum Impressum eine Datenschutzerklärung enthalten muss, die den Besucher auch über jede Interaktion/Verbindung mit sozialen Netzwerken – wie Facebook-Like-Button – oder mit eingesetzten Diensten wie Google Analytics oder Google Adwords informiert. Bei den meisten Internetauftritten wurden diese Datenschutzbestimmungen bisher im Impressum mit untergebracht.
Ganz neu ist jedoch eine Regelung, die nahezu unbemerkt im Herbst 2013 eingeführt wurde und die besagt, dass es nicht mehr ausreicht die Datenschutzbestimmungen im Impressum zu „verstecken“. Die Datenschutzerklärung muss neuerdings separat auf einer eigenen Seite untergebracht werden und über einen extra Menüpunkt von jeder Seite der Homepage aus mit einem Klick direkt erreichbar sein.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema auf den Seiten von Rechtsanwalt Sören Siebert (eRecht24) und auf den Seiten von Rechtsanwältin Lachenmann.
Ist Ihre Homepage noch rechtskonform und genügt sie den aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten? Vermeiden Sie teure Abmahnungen und stellen Sie Ihre Homepage rechtzeitig um. Gerne prüfe ich Ihre Seiten und teile Ihnen dann mit ob diese rechtlich in Ordnung sind oder nicht. Diese Prüfung ist kostenfrei!
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